Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zur Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 30. April 2009 in Köln
Am 18. März 2009 ist im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden. Zu diesen Beschlussvorschlägen sind der Gesellschaft Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an die hierfür in der Einberufung mitgeteilten Adresse übersandt worden. Soweit die eingereichten Gegenanträge und Wahlvorschläge zugänglich zu machen sind, geben wir diese im Folgenden einschließlich des Namens des jeweiligen Aktionärs und der jeweiligen Begründung wieder.
Für den Fall, dass Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, beachten Sie bitte Folgendes: Der übersandte Weisungsbogen und der Internet-Dialog bieten Ihnen auch die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Weisungen im Zusammenhang mit den nachfolgend wiedergegebenen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu erteilen. Sie können sich Gegenanträgen, die ausschließlich auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung gerichtet sind, anschließen, indem Sie anweisen, bei den zugehörigen Tagesordnungspunkten gegen den Vorschlag der Verwaltung, also zum Beschlussvorschlag der Verwaltung mit "Nein" zu stimmen. Gegenanträge, die nicht nur auf die Ablehnung des Vorschlags der Verwaltung, sondern auf inhaltlich abweichende Beschlüsse gerichtet sind und Wahlvorschläge sind nachfolgend mit Buchstaben gekennzeichnet. Um Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch für den Fall zu erteilen, dass diese mit Buchstaben gekennzeichneten Gegenanträge oder Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, kreuzen bzw. klicken Sie auf dem Weisungsbogen bzw. im Internet-Dialog zusätzlich das Ihrem Votum entsprechende Kästchen neben dem Buchstaben des Gegenantrags oder Wahlvorschlags an. Sollte nachfolgend für einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag, zu dem Ihr Stimmrecht ausgeübt werden soll, eine andere Kennzeichnung aufgeführt sein, tragen Sie diese bei Nutzung des Weisungsbogens gegebenenfalls selbst in eines der vier dafür vorgesehenen Felder ein und kreuzen daneben das Ihrem Votum entsprechende Kästchen an. Im Internet-Dialog erfolgt eine entsprechende Ergänzung der Weisungsmöglichkeiten automatisch.
Sofern Sie den Weisungsbogen für eine Erteilung von Weisungen an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung (oder eine diesen nach § 135 Abs. 9 oder § 135 Abs. 12 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung) verwenden und Ihr Stimmrecht auch bei einer etwaigen Abstimmung über die mit Buchstaben (und gegebenenfalls mit einer anderen Kennzeichnung) versehenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge ausüben lassen möchten, vergewissern Sie sich bitte zuvor nicht nur, ob dieses/diese bereit ist, Ihr Stimmrecht zu vertreten, sondern gegebenenfalls auch, inwieweit dieses/diese bereit ist Ihr Stimmrecht auch im Zusammenhang mit den betreffenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen zu vertreten.
Für Fragen rund um die Hauptversammlung steht Ihnen die HV-Hotline unter 0228 181-78895 montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr zur Verfügung.
Der Aktionär, Gerhard Bauer, Offenbach, hat folgenden Gegenantrag zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und – auch wenn nicht ausdrücklich genannt – 5 übersandt:
Antrag A - Nichtentlastung des gesamten Aufsichtsrats im Rahmen von Tagesordnungspunkt 5
Begründung:
Ich wiederhole meinen Vorwurf vom letzten Jahr, dass die Telekom, obwohl strikt gesetzlich verboten, weiterhin ihre Telefondrücker auf ihre Kundschaft loslässt, und das, ohne jegliche persönliche Einwilligung der Betroffenen. Oft kommen Anrufe ohne vorheriges schriftliches Angebot und lehnt man ab, wird redundant versucht, einem etwas aufzuschwatzen.
Deshalb der Rat der Verbraucherschützerin Ulrike Brunswicker-Hoffmann: 'Am besten unterbrechen Sie das Telefongespräch sofort und legen auf. Ein Telekommunikationsunternehmen darf nicht unaufgefordert bei seinen Kunden anrufen und eine Vertragsumstellung auf DSL-Tarife anpreisen. Dies ist nur zulässig, wenn ein vorheriges Einverständnis von Seiten des Angerufenen nachgewiesen werden kann. Andernfalls handelt es sich um wettbewerbswidrige Maßnahmen.'
Dieses Gebaren beschrieb Aktionär Peter Hinz, Lübeck, im letzten Jahr treffend mit dem Satz: '... schlechtes Kaufmannsgebaren. Der Kunde ist kein Leibeigener und nicht entmündigt.'
Des Weiteren hat die Bespitzelungsaffaire (Stasi und Gestapo lassen grüßen) sowie der fahrlässige Umgang mit Kundendaten zu einem weiteren Vertrauens- (und Kunden-?)verlust geführt, den ich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat anlaste und deswegen bitte, mich im Gegenantrag zur Nichtentlastung beider Gremien zu unterstützen."
Der Aktionär, Karl Martin Wagner, St. Wendel, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
„Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
Ablehnung zur Bestellung des Aufsichtsratsmitgliedes Jörg Asmussen.
[…]
Ich bitte meinen Antrag zu unterstützen.“
Der Aktionär Meinolf Korte, Köln, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag B
Hiermit beantrage ich die Dividende auf 66 Cent zu reduzieren. Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.2008, AZ.: 2 C 121.07) sieht den Wegfall der Sonderzahlung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten aktiven Beamten als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar an. Laut Geschäftsbericht 2008 (Seite 180) wurde durch die damalige Gesetzesänderung eine Betrag von 200 Mio. € eingespart (nach Ansicht des Managermagazins waren es 150 Mio. € jährlich.), der bei einer dementsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wieder zurückzuzahlen wäre.
Wie die Arbeitnehmervereinigung pro Telekommunikations- und Informationstechnik e.V. - proT-in mitteilt, ist zu erwarten, dass sehr viele Arbeitnehmer nach den erheblich lohnmindernden Betriebsübergängen die Rechte aus ihren Arbeitsverträgen geltend machen.
Überwiegend wird in den Arbeitsverträgen dieser Mitarbeiter Bezug auf bestimmte Tarifverträge genommen, so dass nicht die Minusrunde bei den T-Service-Gesellschaften und anderen Betrieben zum Tragen kommt. Es haben bereits viele Arbeitsgerichte und zuletzt auch das Landesarbeitsgericht in Köln im März 2009 in drei Fällen entschieden, dass diese Forderungen berechtigt sind. Nach Ansicht von Telekomvertretern bei der Gerichtsverhandlung vor dem LAG Köln wären hiervon 25.000 Arbeitnehmer betroffen. Wen sich diese Rechtsprechung durchsetzt, was laut proT-in zu erwarten ist, könnten jährliche Mehrausgaben von über 300 Mio. € auf die Deutsche Telekom AG zukommen.
Für diese absehbaren Zahlungsverpflichtungen sollte eine Reduzierung der diesjährigen hohen Dividende von über 3 Milliarden € zu Gunsten einer Rücklage vorgesehen werden, nicht zuletzt um langfristig eine positive Entwicklung des Aktienkurses zu fördern."
Der Aktionär Ottmar Fischer, Lorch, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 11 und 12 übersandt:
"als Aktionär Nr. […] stelle ich folgende Gegenanträge zur Abstimmung bei der HV am 30.04.2009:
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt:
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns,
sowie
11 und 12 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals ... und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals .... mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluß ....
zu 2
Die Dividende wird seit Jahren nach besonderen Indizes, in jedem Falle aber negativ, an den Markt angepasst. Während keine Gratisaktien verteilt wurden, erhalten bzw. erhielten viele für Ihre Arbeit, für welche sie noch vom Unternehmen größtenteils gut bezahlt wurden, umfangreiche Boni oder sonstige Gratifikationen. Es ist daher ein weitaus größerer Teil des Gewinns als Dividende auszuschütten.
Dem Punkt 2 ist die Zustimmung zu versagen.
zu 11 und 12
Durch den Kursverfall der Telekom-Aktie und durch die spärliche Dividende ergibt sich seit langer Zeit ein reeller Verlust für Aktionäre. Es ist nicht in deren Sinne wenn neue Aktien, egal für welchen Zweck, ausgegeben werden. Vorrangiges Ziel muß es sein den Kurswert und die Dividende zu steigern. Der Ausschluss des Bezugsrechtes vermindert den Wert der Aktie und ist ein enteignungsähnlicher Vorgang - Aktionäre sind doch Miteigentümer. Ebenso trägt der Zukauf von Firmen meist nicht zur Wertsteigerung bei. Wertsteigerung sollte durch gute, ehrliche Arbeit der Mitarbeiter und nicht durch ständige Umorganisationen oder durch Abschöpfung bei den Aktionäre erfolgen.
Den Punkten 11 und 12 bitte ich die Zustimmung zu versagen."
Der Aktionär Dr. Martin P. Wedig, Herne, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 5 übersandt:
Antrag C - Beschlussfassung zu TOP 5 mit von dem Verwaltungsvorschlag abweichend formuliertem Beschlusstenor
'Die im Geschäftsjahr 2008 zeitweise oder fortgesetzt als Mitglieder des Aufsichtsrates benannten sind im einzelnen zu entlasten:
[vollständige kenntliche Namensliste von Mandatsträgern und bestellten Aufsichtsratmitgliedern]'
Begründung:
Die Geschäftsführung formuliert 'dass die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates, mit Ausnahme... für diesen Zeitraum entlastet werden.' Die Formulierung ist mehrdeutig. Gleichwohl mit der Ausnahme eine Person benannt wird, ist nicht deutlich gemacht, inwieweit die Ausnahme eine vollständige Aufzählung der Personen meint. Mit Ausnahme für diesen Zeitraum entlastet zu werden, kann keine befriedigende Zustimmung der Hauptversammlung bedeuten.
Welcher Aussage sollen die Abstimmungsberechtigen zustimmen? Der Ausnahme der benannten Person von der Entlastung oder der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates, zu welcher die benannte Person zum Abstimmungszeitpunkt nicht gehört. Wenn die Aktionäre den Vorschlag ablehnen würden, so würden sich dieses plenare Votum auf die als Ausnahme benannte Person, beziehen. Es wäre nicht kenntlich, inwieweit eine Ablehnung der Entlastung darüber hinaus reichend von der ausgenommenen Person bestimmt wäre. Eine Ablehnung könnte auch einzig und allein die konditonale Formulierung eines Ausnahme in der Entlastung betreffen.
Die Formulierung des Vorstandes und Aufsichtsrates engt die unbeeinflußte Entscheidung der Hauptversammlung ein. Ein laufendes Ermittlungsverfahren wäre von den Ergebnissen dieses Abstimmungspunktes gleichfalls betroffen. Ich empfehle TOP 5 umzuformulieren, möglichst ohne meinen Antrag zur Abstimmung bringen zu müssen. Der Verlauf der Hauptversammlung wäre durch eine kontroverse Diskussion dieses Gegenstandes beanprucht. Die nachfolgenden Ermächtigungsanträge bedürfen der uneingeschränkten Aufmerksamkeit kritischer Teilnehmer."
Der Aktionär Dr. Richard W. Dill, München, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 8 übersandt:
"Als stimmberechtigter Aktionär Ihrer Gesellschaft stelle ich zu Top 8 der HV folgenden Gegenantrag: Der Antrag des Aufsichtsrates, Herrn Jörg Asmussen in den Aufsichtsrat zu wählen, wird abgelehnt. Der Gegenantrag gilt für den Fall, dass der Kandidat nicht von sich aus auf die Wahl verzichtet.
Begründung:
1) Herr Asmussen ist in vielfacher Hinsicht und in vielerlei Funktionen für die Verluste der deutschen Staatsbanken mit der Verbriefung von US-Immobilien mitverantwortlich, so u.a. als Aufsichtsrat der IKB, als Beirat der TSI, als Sherpa der Initiative Finanzstandort Deutschland, als leitender Beamter im Finanzministerium, als Fachpublizist, der noch 2006 die Ausweitung der Engagements in Subprimes für die deutsche Sozialversicherung forderte, und heute als Mitglied des Lenkungsausschusses der SoFFin.
2) Aufgrund von 1.) ist er zeitlich weitgehend durch die Maßnahmen zur Minderung der von ihm mitzuverantwortenden Verluste ausgelastet und hat vermutlich keine freien Kapazitäten zur Übernahme des Mandates bzw. es ist zu befürchten, dass er dieses nicht voll ausüben kann.
3) Da die Zukunft von Herrn Asmussen ungesichert ist, nicht nur was sein Regierungsamt, sondern auch mögliche juristische Verwicklungen seiner Person angeht, birgt seine Berufung in die Leitung des Flaggschiffes der deutschen Wirtschaft das Risiko, dass das Ansehen der Deutschen Telekom in Mitleidenschaft gezogen wird.
4) Sollten sich tatsächlich Anteilseigner für seine Berufung einsetzen, so wären die Motive solcher Anteilseigner kritisch zu hinterfragen."
Die Aktionärin Veronika Klein-Schroeder, Hamburg, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 5 übersandt:
TP 3
Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes wird bis zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009 vertagt.
TP 5
Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird bis zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009 vertagt.
Begründung:
Genau wie die bereits in der TP 4 genannten Begründung handelt es sich nicht nur um eine Entscheidung eines Einzelnen (hier : Dr. Klaus Zumwinkel) sondern um ein elementares Fehlverhalten des gesamten Vorstandes und des gesamten Aufsichtsrates, der seinen Obliegenheiten (nämlich seine Kontrollfunktion wahrzunehmen) nicht nachgekommen ist.
Daher ist sowohl dem Vorstand als Mitentscheider und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan eine Entlastung bis zur vollständigen Aufklärung zu versagen."
Der Aktionär Reinhard Haferkorn, Hamburg, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 5 übersandt:
Antrag D – Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3
Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes wird bis zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009 vertagt.
TP 5
Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird bis zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009 vertagt.
Begründung:
Dr. Klaus Zumwinkel ist nicht Alleinentscheider sondern hier waren der gesamte Vorstand als Entscheider tätig und
weil der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist, hat auch er hier die volle Verantwortung zu tragen.
Daher ist sowohl dem Vorstand als Mitentscheider und dem Aufsichtsrat als Kontrollorgan eine Entlastung bis zur vollständigen Aufklärung zu versagen."
Der Aktionär Mario Bruns, Bonn, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2 übersandt:
Antrag F
Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 2
Es wird beantragt, eine Dividende i. H. v. EUR 5.297.162.661,31 auszuschütten.
Begründung
Der Vorschlag der Verwaltung einer Dividendenausschüttung i. H. v. EUR 3.385,7 Mio. ist unzureichend. Der Free Cash Flow i. H. v. EUR 7,0 Mrd., der Liquiditätsbestand sowie die Kreditaufnahmepotenziale der Gesellschaft erlauben eine Vollausschüttung der Bilanzgewinns, sodass den Aktionären die Ihnen zustehe Entscheidung über eine optimale Kapitalallokation und zugleich ein angemessener Anteil an der Wertschöpfung des Konzerns eingeräumt werden soll."
Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V., Köln, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 3 übersandt:
„Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Wir beantragen: Der Vorstand wird wegen seiner Verwicklung in Rasterfahndung und Bespitzelung nicht entlastet.
Begründung
Der Vorstand der Deutschen Telekom ist
1. in die Rasterfahndung des Bundeskriminalamtes
2. in die Bespitzelung von Journalisten, Gewerkschaftern und Aufsichtsräten verwickelt.
Ad 1.) Die Deutsche Telekom hat nach Angaben von gut unterrichteten Konzernkreisen dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt. Besonders gravierend ist, dass es dabei nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren ging, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom. Das bedeutet, dass es sich um eine rechtswidrige Aktion von Bundeskriminalamt (BKA) mit Beihilfe der Telekom handelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 eindeutig festgestellt, dass die Rasterfahndung einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr rechtmäßig sei.
Ad 2.) Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft sind in den Jahren 2005 und 2006 60 Menschen von der Deutschen Telekom bespitzelt worden, darunter Aufsichtsräte des Unternehmens sowie Journalisten und Gewerkschafter. Die Telekom hat nicht nur Verbindungsdaten ausgewertet, sondern nach Angaben eines Betriebsrats auch Telefonate direkt abgehört.
Anfang Mai 2008 beauftragte die Telekom ausgerechnet den Ex-Vizepräsidenten des BKA, Reinhard Rupprecht, mit der internen Untersuchung der Überwachungsaffäre und der Erarbeitung von Empfehlungen zum verbesserten Umgang mit Daten."
Die Aktionärin Johanna Wolff, Neustadt, hat folgende Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11 und 12 übersandt:
Antrag G – betreffend Tagesordnungspunkt 2
Antrag H – betreffend Tagesordnungspunkt 3
Antrag I – betreffend Tagesordnungspunkt 5
Antrag J – betreffend Tagesordnungspunkt 7
Antrag K – betreffend Tagesordnungspunkt 8
Antrag L – betreffend Tagesordnungspunkt 9
Antrag M – betreffend Tagesordnungspunkt 11
Antrag N – betreffend Tagesordnungspunkt 12
"TOP 2
Ausschüttung einer Dividende von 1,00 € (1. Hilfsantrag: 0,94 €; 2. Hilfsantrag: 0,88 €; 3. Hilfsantrag: 0,82 €) je dividendenberechtigter Stückaktie und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung.
TOP 3, 4 und 5
Die Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2008 amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2009 beschließen wird, vertagt.
Bei Akquisitionen, aber auch bei Belegschaftsaktien gilt: Weniger ist mehr."