Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
I. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2023 den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vollumfänglich entsprochen wurde.
II. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass ab dem heutigen Tage den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ vollumfänglich entsprochen wird.
Bonn, den 30. Dezember 2024