Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG beschließt Aktienrückkäufe zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 beschlossenen Ermächtigung zugelassen sind.
Über die einzelnen Transaktionen geben wir gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 die nachstehenden Informationen bekannt:
Letzte Aktualisierung: 23. September 2011