Verantwortung

Europäischer Betriebsrat

Intensive Zusammenarbeit mit dem Europäischen Betriebrat („EBR“) der Deutschen Telekom AG.

Wenn Organisationsmaßnahmen anstehen, die grenzübergreifenden Charakter haben, ist der 2004 gegründete Europäische Betriebsrat (EBR) ein wichtiger Dialogpartner der Deutschen Telekom. Denn er vertritt die Interessen der Beschäftigten in den ausländischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften innerhalb der EU-Länder.

Die rechtliche Basis für die Arbeit des EBR bilden eine entsprechende EU-Richtlinie und das diesbezügliche deutsche Umsetzungsgesetz. Darin sind die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte festgelegt, die dem EBR bei Organisationsmaßnahmen mit grenzübergreifendem Charakter zustehen.

2012 startete die dritte Legislaturperiode des 32-köpfigen Gremiums. Dort werden Maßnahmen, Projekte und Themen vorgestellt, die Auswirkungen auf mindestens zwei europäische Länder haben beziehungsweise von generellem Interesse im internationalen Kontext sind. Im vergangenen Jahr wurden dem EBR in fünf Sitzungen insgesamt 13 verschiedene Projekte und Maßnahmen vorgestellt. Schwerpunkt in 2012 waren Organisationsmaßnahmen mit der Zielsetzung, in der Telekom-Gruppe Synergiepotenziale zu nutzen, internationale Zusammenarbeit zu stärken und Prozesse zu verschlanken, unter anderem durch Bündelung von Dienstleistungen und Kompetenzen an einzelnen Standorten.

Es zeigt sich, dass die Zusammenarbeit im Konzern über Ländergrenzen hinweg, erfreulich zunimmt. Dies zeigt sich in der Erhöhung der Anzahl der EBR-relevanten Themen. Der soziale Dialog zwischen Unternehmensleitung sowie operativen Segmenten und Arbeitnehmervertretungen über die Ländergrenzen hinweg wird bei der Deutschen Telekom ernst genommen. Der EBR ist hier ein kritischer und konstruktiver Partner.

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