Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG haben am 30. Dezember 2024 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG aktualisieren ihre Entsprechenserklärung durch folgende höchst vorsorgliche Erklärung einer Abweichung von Empfehlung B.4:
Nach der Empfehlung B.4 soll die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen. Herr Timotheus Höttges wurde am 27. Januar 2025 vom Aufsichtsrat der Deutsche Telekom AG für die Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 erneut zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Gleichzeitig wurde die laufende, bis zum 31. Dezember 2026 dauernde Bestellung mit Wirkung zum Ablauf des 31.Januar 2025 aufgehoben.
Die Deutsche Telekom AG geht davon aus, dass besondere Umstände für die frühere Wieder-Bestellung vorliegen. Insbesondere erfordern strategische Gründe bereits heute die notwendige Absicherung von Personalkontinuität für das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens über den 31. Dezember 2026 hinaus.
Sie erklärt dennoch höchst vorsorglich, mit der vorzeitigen Wiederbestellung von Herrn Timotheus Höttges zum Vorstandsmitglied einmalig von der Empfehlung B.4 abzuweichen: Diese Erklärung erfolgt, um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, bei zukünftigen (Wieder-)Bestellungen von Vorstandsmitgliedern auch der Empfehlung B.4 wieder zu entsprechen.
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom 30. Dezember 2024 unverändert.
Bonn, den 27. Januar, 2025