Verantwortung

Wie Fachgremien den Mobilfunk bewerten

Die Grenzwerte stützen sich auf einen breiten wissenschaftlichen Konsens. Übereinstimmend bestätigen zahlreiche Experten und Behörden weltweit die Grenzwerte. Ihr Fazit: Der Mobilfunk ist bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte für alle – auch Kranke, Schwangere oder Kinder – gesundheitlich unbedenklich.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP)

ICNIRP steht für "Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen" (Englisch: International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Die ICNIRP ist ein von der Weltgesundheitsorganisation WHO anerkanntes unabhängiges Expertengremium. Die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP für den Mobilfunk stammen von 1998. In den Jahren 2009 und 2011 wurden sie nach Auswertung aktueller Forschungsergebnisse erneut bestätigt.

Im Jahr 2020 hat die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) nach Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Forschung, das Schutzkonzept für elektromagnetische Felder, wie sie beim Einsatz der Mobilfunktechnik vorkommen, erneut bestätigt. Nach Aussagen der ICNIRP gewährleisten die Grenzwerte den umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt. Dies gilt auch für die durch 5G genutzten Frequenzbereiche, da auch hier die hohen Sicherheitsstands – wie für die bisherigen Netze – gelten. Somit ist der sichere Betrieb der Mobilfunktechnik in Deutschland gegeben.

ICNIRP Guidelines 2020

ICNIRP

Die Deutsche Strahlenschutzkommission (SSK)

Die deutsche Strahlenschutzkommission berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Sie hat im September 2011 die in Deutschland geltenden Grenzwerte erneut bestätigt. Auf Basis aller verfügbaren Forschungsergebnisse zu Mobilfunk und Gesundheit schreibt die SSK: "In Übereinstimmung mit anderen internationalen Gremien (ICNIRP 2009, WHO 2011) kann festgestellt werden, dass die den bestehenden Grenzwerten zugrundeliegenden Schutzkonzepte nicht in Frage gestellt sind."

SSK

Stellungnahme der SSK 2011

Stellungnahme der SSK zu 5G (2021)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Eine Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz ist es, das Risiko neuer Technologien im Hinblick auf den Strahlenschutz zu bewerten. In seiner Stellungnahme von 2013 gibt das BfS für den Mobilfunk Entwarnung und bestätigt das in Deutschland gültige Sicherheitskonzept: "Die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms haben die Kenntnislücken deutlich verringert und somit die Datenbasis für die Risikobewertung verbessert. Die Ergebnisse geben nach sorgfältiger Prüfung insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen."

Nach Aussagen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) aus dem Jahr 2018 ist bei der Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte davon auszugehen, dass sich durch den Betrieb der 5G Mobilfunktechnik keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen auf den Menschen ergeben. Die Aussage stützt das Bundesamt für Strahlenschutz nicht nur auf die Ergebnisse des von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführten Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, die weitgehend auf 5G übertragbar sind. Vielmehr handelt es sich auch um die Bewertung nationaler und internationaler Expertengremien, die hierfür alle verfügbaren Publikationen herangezogen haben. 

Darüberhinaus sieht das Bundesamt für Strahlenschutz weiteren Forschungsbedarf bei der Nutzung von Frequenzen größer als 20 GHz . Zusätzlich sollen die elektromagnetische Felder der neu eingeführten technischen Innovationen und der neu aufgebauten Netze sowie die Auswirkungen auf die Exposition der Bevölkerung insgesamt untersucht werden. Entsprechende Forschungsvorhaben werden vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführt. 

BfS

Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm

BfS zu 5G

FAQ